Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Fahrwerk Autovermietung für die Anmietung von Fahrzeugen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig vor der Buchung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') gelten für alle Verträge über die Anmietung von Fahrzeugen zwischen der Fahrwerk Autovermietung, 44263 Dortmund (nachfolgend 'Vermieter') und dem jeweiligen Mieter (nachfolgend 'Mieter').
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Mietvertrag / Buchung
(1) Die Darstellung der Fahrzeuge auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage dar.
(2) Der Mieter kann über die Buchungsfunktion auf unserer Website, über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch eine Buchungsanfrage stellen. Mit der Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(3) Der Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) des Vermieters oder durch die tatsächliche Übergabe des Fahrzeugs zustande.
(4) Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Klasse sein. Der Führerschein ist bei der Fahrzeugübergabe im Original vorzulegen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Mietpreis richtet sich nach der vereinbarten Mietdauer, der Fahrzeugkategorie und dem jeweiligen Tarif. Zusätzliche Kosten (z. B. für Zusatzkilometer, Tanken oder Reinigung) werden gesondert berechnet.
(3) Die Zahlung des Mietpreises erfolgt bei Fahrzeugübergabe oder nach Vereinbarung per Überweisung, Barzahlung oder PayPal. Der Vermieter behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.
(4) Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird für jede angefangene weitere Stunde ein anteiliger Tagespreis berechnet. Ab einer Überschreitung von 3 Stunden wird ein voller Tagessatz fällig.
§ 4 Kaution
(1) Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
(2) Die Kaution wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs vor Ort in bar zurückgezahlt. Werden bei der Rückgabe Schäden, fehlender Kraftstoff oder sonstige offene Forderungen festgestellt, kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Klärung einbehalten; der Mieter wird hierüber informiert.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Forderungen (z. B. Schadenersatz, Reinigungs- oder Tankkosten) mit der Kaution zu verrechnen.
§ 5 Versicherung
(1) Das Mietfahrzeug ist während der Mietdauer haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung.
(2) Eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung ist im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird dem Mieter vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
(3) Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei Nutzung des Fahrzeugs entgegen den vertraglichen Vereinbarungen.
§ 6 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu behandeln sowie alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
(2) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder von im Mietvertrag eingetragenen Zusatzfahrern geführt werden. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
(3) Der Mieter hat das Fahrzeug regelmäßig auf Ölstand, Kühlwasser, Reifendruck und allgemeine Verkehrssicherheit zu prüfen.
(4) Bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu informieren. Der Mieter hat den Unfallhergang schriftlich zu dokumentieren und, sofern möglich, Fotos anzufertigen.
(5) Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Bei Verstoß wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 € erhoben.
(6) Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 7 Rückgabe des Fahrzeugs
(1) Das Fahrzeug ist am vereinbarten Rückgabetermin zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich ist.
(2) Das Fahrzeug ist im selben Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde – insbesondere mit demselben Tankfüllstand. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben, werden die Betankungskosten zuzüglich einer Servicepauschale berechnet.
(3) Bei der Rückgabe wird ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt. Etwaige Schäden oder Mängel werden dokumentiert. Der Mieter erhält eine Kopie des Protokolls.
(4) Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist strafrechtliche Schritte einzuleiten und die Kosten der Wiederbeschaffung dem Mieter in Rechnung zu stellen.
§ 8 Haftung
(1) Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden am Fahrzeug, soweit er diese zu vertreten hat. Dies gilt auch für Schäden, die durch Zusatzfahrer oder mitfahrende Personen verursacht werden.
(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurücklässt.
§ 9 Keine Stornierung durch den Mieter
(1) Eine Stornierung der Buchung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Mit Absenden der Buchungsanfrage ist der Mieter an sein Angebot gebunden (§ 2 Abs. 2). Nach Zustandekommen des Mietvertrages (§ 2 Abs. 3) ist dieser für beide Seiten verbindlich.
(2) Holt der Mieter das Fahrzeug nicht ab oder nutzt er es nicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer, bleibt er zur Zahlung des vollen vereinbarten Mietpreises verpflichtet (§ 537 Abs. 1 BGB). Der Vermieter lässt sich den Wert ersparter Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Fahrzeugs für den gebuchten Zeitraum anrechnen.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die ersparten Aufwendungen oder die anderweitig erzielten Einnahmen höher sind als vom Vermieter angerechnet.
(4) Anliegen zu einer bestehenden Buchung richtet der Mieter per E-Mail oder telefonisch an den Vermieter. Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Umbuchung besteht nicht. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dortmund.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Widerrufsrecht
Da es sich bei der Anmietung eines Fahrzeugs um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht wird, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Sie werden hiermit darüber informiert, dass Ihnen bei Buchungen über unsere Website kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Mit Absenden der Buchung erkennen Sie dies ausdrücklich an.
Stand: September 2026